Parken auf dem Gelände des Evangelischen Johannesstift

 

Verlängerung der Testphase: Um eine stabile, kundenorientierte Einführung zu gewährleisten, wird die laufende Testphase bis zum 31.05.2026 verlängert. Dies ermöglicht es, die Systemqualität weiter zu optimieren, alle Nutzergruppen vollständig zu integrieren und einen störungsfreien Betrieb zum Go-Live sicherzustellen. Parkvorgänge werden dennoch schon erfasst, aber nicht abgerechnet. Das gilt auch, wenn sie in Ihrem Konto bei Parken & Management angezeigt werden.

Schild für Parkraumbewirtschaftung

Ab dem 1. Juni 2026 wird die Parkraumbewirtschaftung auf dem Stiftsgelände offiziell eingeführt. Damit soll die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden das Wild- und Dauerparken und den unnötigen Durchgangsverkehr eingedämmt werden. Die Einnahmen dienen dem Erhalt, der Pflege und Erneuerung der Wege und Straßen. Die Firma Parken & Management übernimmt künftig die gesamte Verwaltung und Abrechnung aller Parkplätze. Wichtig zu wissen! Bis Ende Mai werden Kameras und Displays gut sichtbar an den Ein- und Ausfahrten installiert sowie Kassenautomaten aufgestellt. Parallel dazu werden die Beschilderung der Parkplätze und die Markierung der Flächen weiter optimiert. Bis zum 31. Mai findet eine Testphase statt, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen und mögliche Probleme rechtzeitig zu beheben.

Registrierung und Buchung

Die Anmeldeplattform ist bereits fertiggestellt. Mitarbeitende, Anwohner*innen und Besucher*innen können sich seit dem 30. März 2026 registrieren und die verschiedenen Tarife flexibel buchen. Eine Registrierung vor dem offiziellen Start wird ausdrücklich empfohlen.

Die Bezahlung beginnt erst zum Starttermin am 1. Juni – eine rechtzeitige Information hierzu erhalten Sie vorab. Die Abrechnung erfolgt bequem per SEPA-Lastschriftmandat.

Beachten Sie: Alle Fahrzeuge müssen registriert werden. Nicht registrierte Nutzer werden automatisch als Gäste und Besuchende abgerechnet, auch hierfür ist Parken & Management zuständig.

Registrierung externer Fahrzeuge: Die Fahrzeuge von Lieferanten, Hol- und Bringdienste und Transport-, Kranken- und Pflegefahrzeuge müssen dem Immobilienmanagement gemeldet werden und werden auch von dort im System angelegt und eingepflegt.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Buchung

Schritt 1: Benutzen Sie bitte folgenden Link: Endkundenportal - Evangelisches Johannesstift SbR

Schritt 2: Sie sehen eine Übersicht der buchbaren Tarife. Wählen Sie einen Tarif aus. Sie werden automatisch zur Anmelde- oder Registrierungsmöglichkeit weitergeleitet. Legen Sie ein Konto an, indem Sie auf die Schaltfläche Registrieren klicken oder - falls Sie schon registriert sind - auf Konto, um fortzufahren.

Schritt 3: Hinterlegen Sie unter Ihren persönlichen Daten Ihre Rechnungsadresse und die gewünschte Zahlart, und buchen Sie Ihren gewünschten Tarif.

Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Vertragsbestätigung Ihres Parkhausbetreibers.

Schritt 4: Nach Erhalt der Vertragsbestätigung navigieren Sie in der App zu den
Zugangsmedien und hinterlegen Sie Ihr Kennzeichen.

Wichtig: Es kann bis zu 20 Minuten dauern, bis das System Ihr Kennzeichen vollständig hinterlegt und eingespeichert hat

Die Tarife

Das Parken an Sonn- und Feiertagen und werktags von 20:00 bis 7:00 Uhr ist generell kostenlos.

Das Befahren des Geländes mit Krafträdern ist frei. Bitte beachten Sie in Zukunft die extra für Zweiräder markierten Parkflächen.

Für Bewohnende

Parken ein Stunde                                                                 0,50 Euro

Tagestarif Bewohnende                                                        1,50 Euro

Dauerparker Bewohnende (im Monat)                            30,00 Euro

Für Gäste und Besucher*innen

Parken ein Stunde                                                                 0,50 Euro

Tagestarif (Gäste und Besucher)                                         4,00 Euro

Durchfahrtsrecht für Kita, Schule

90 min./Tag, Kosten im Monat                                         10,00 Euro

Andere

Polizei, Feuerwehr und Krankenfahrzeuge, registrierte Liefer-, Hol- und Bringefahrzeuge frei

FAQ

Wer ist mein Ansprechpartner?

Evangelisches Johannesstift 
Grundsatzentscheidungen, Härtefälle, etc. 
kommunikation@evangelisches-johannesstift.de 

Immobilienmanagement 
Umsetzung vor Ort, feste Stellplätze, Garagen, etc.) 
innerhalb der Sprechstunden: Dienstag, 9 - 12 Uhr 
immobilienmanagement@jsd.de 

Parken & Management (Dienstleister) 
Betrieb, Technik, Registrierung, Abrechnung 
info@lapum.de

Wann und wo kann ich mich registrieren?

Ab sofort über die Online-Plattform hier. Eine zeitnahe Registrierung wird empfohlen.

Auf dieser Plattform werden Ihnen dann auch alle Tarife angezeigt und Sie können den für Sie passenden selbst auswählen.

Was passiert ohne Registrierung?

Nicht registrierte Nutzer*innen werden als Gäste und Besucher*innen abgerechnet. 

Ab wann muss ich bezahlen?

Parkraumbewirtschaftung starte offiziell am 01. Juni 2026. Ab diesem Datum sind die Parkplätze kostenpflichtig.

Ich habe dienstlich oder ehrenamtlich auf dem EJS-Gelände zu tun.  Muss ich auch zahlen?

Alle JSD-Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schüler, Azubis und Ehrenamtliche der JSD erhalten den Mitarbeitendentarif. 

Folgende Tarife gelten hier

  • Tagestarif Mitarbeitende: 1,25 Euro
  • Dauerparker Mitarbeitende (200-Stunden-Tarif pro Monat): 23,00 Euro
  • Dauerparker Mitarbeitende Teilzeit (100-Tarif pro Monat): 12,00 Euro

Einen Stundentarif gibt es für Mitarbeitende nicht.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Per SEPA-Lastschrift – je nach gewähltem Tarif oder an einem der 5 Kassenautomaten vor Ort.

Wie oft kann ich den Tarif wechseln?

Sie können jederzeit den Tarif wählen, den Sie benötigen. Wenn Sie einen Monatstarif gebucht haben, können Sie diesen zum Folgemonat wechseln.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Das Team von Parken & Management unter: info@lapum.de

Bitte geben Sie den Betreff so konkret wie möglich an, um den zuständigen Mitarbeitenden bei Parken & Management zugeordnet werden zu können.

Fallen am Wochenende auch Parkgebühren an?

Generell ist das Parken an Sonn- und Feiertagen kostenfrei. 

Ich habe bereits einen Parkplatz angemietet. Was gilt für mich?

Wenn Sie bislang einen Mietvertrag für einen festen Parkplatz hatten und noch keine Post oder Kündigung vom Immobilienmanagement erhalten haben, müssen Sie sich unbedingt zeitnah beim Immobilienmanagement melden.

Wie werden die Parkgebühren für Gäste und Besucher*innen abgerechnet?

Einfahren. Beim Einfahren auf das EJS-Gelände wird Ihr registriertes Kfz-Kennzeichen per Kamera erfasst.

Bezahlen. Nach Ihrem Aufenthalt gehen Gäste und Besucher*innen zu einem der aufgestellten Kassenautomaten. Hier geben sie ihr Kennzeichen ein und zahlen den angezeigten Betrag. Möglich ist das auch über Web-Payment. Der entsprechende QR-Code befindet sich direkt auf dem Kassenautomat.

Ausfahren. Anschließend können Sie das Gelände verlassen - ohne Schranke und Ticket. 

Warum gibt es eine Duchfahrpauschale?

Mit der Durchfahrpauschale 10 Euro im Monat beteiligen sich auch diejenigen am Erhalt der Straßen und Wege auf dem Gelände, die das Stift nur als Durchfahrtstraße nutzen. Wer etwa einen Monatstarif gebucht hat, muss für die Durchfahrt nicht bezahlen. 

Gibt es eine App?

Nein, es gibt keine gesonderte App zur Registrierung und Tarifbuchung.

Warum wurde eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt?

In einem langen Prozess und unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen, der Bedarfe der einzelnen Einrichtungen und den Vorschlägen vieler Beteiligunsgruppen wurde ein Konzept für das Gelände entwickelt.

Mit den Einnahmen aus den Nutzungsgebühren für das Stiftsgelände wird die Instandhaltung des Geländes und der Wege finanziert.

  • Neugestaltung der Straßenführung (insbesondere vor Kita und Schulen)
  • Optimierung und Beruhigung des Verkehrsflusses auf dem gesamten Gelände
  • Verbesserung der Sicherheit in Bereichen wie z.B. Kita und Schulen
  • Zustandsverbesserung der Parkflächen und Stellplätze auf dem gesamten Gelände
  • Schaffung von zusätzlichen Parkflächen

Ziele:

  • Verbesserung der allgemeinen Verkehrslage und Parkplatzsituation auf dem gesamten Gelände
    Klare Darstellung des Geländes als verkehrsberuhigte Zone für alle Verkehrsbeteiligten (Fußgänger, Fahrräder, Rollstühle, Autos, Lieferverkehr)
  • Schaffung einer Basis, um das Gelände dauerhaft und nachhaltig zu erhalten, zu pflegen und weiter zu entwickeln
  • Optimale Nutzung aller vorhandener und neuer Parkflächen
  • gelöst werden sollen vor allem ungeordnetes Parken, unnötiger Durchgangsverkehr, unklare Zuständigkeiten, blockierte Flächen und die schwierige Verfügbarkeit von Stellplätzen für berechtigte Nutzergruppen
  • Schutz sensibler Bereiche, insbesondere bei Kita, Schule, Pflege- und Wohnbereichen
     

Im öffentlichen Raum werden hierfür Steuergelder genutzt. (Da es sich hier um ein Privatgelände handelt, erhält die Stiftung auch keinerlei Gelder aus der öffentlichen Hand.)

Ist mit der monatlichen Gebühr ein Anspruch auf einen konkreten Parkplatz verbunden?

Der allgemeine Monatstarif bedeutet keine Garantie für einen bestimmten Stellplatz. Ein fester Stellplatz besteht nur, wenn er ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Für den Fall, dass Sie wiederholt kein Parkplatz gefunden haben, kontaktieren Sie bitte kommunikation@evangelisches-johannesstift.de.

Gibt es Sozial-, Härtefall- oder Ermäßigungsregelungen?

Soziale Härten werden ernst genommen. Für Menschen, die durch die Gebühr besonders belastet werden, ist eine Einzelfallprüfung möglich.

Gibt es kostenlose oder vergünstigte Parkmöglichkeiten für Ehrenamtliche?

Das Ehrenamt soll nicht erschwert werden. Deshalb werden Ehrenamtliche tariflich wie Mitarbeitende behandelt. Zusätzlich sollten besondere ehrenamtliche Dienste, die auf Fahrten angewiesen sind, im Einzelfall gemeldet und geprüft werden.

Gibt es Regelungen zum Datenschutz?
  • Daten werden DSGVO-konform nur für Abrechnung & Berechtigung bei Parkverstößen erhoben 
  • nach Abwicklung werden Daten gelöscht 
  • es gibt keine Bewegungsprofile
  • Datenschutz des Anbieters wurde durch Datenschutzbeauftragen geprüft und entspricht den gesetzlichen Vorgaben

Kennzeichenerfassung: Die Kennzeichenerfassung erfolgt bei Einfahrt per Kamera.  

Datenspeicherung und Zugriff:
Ein- und Ausfahrtdaten werden nur so lange gespeichert, wie es für Berechtigung, Abrechnung oder die Klärung eines Parkverstoßes erforderlich ist. Das System wird nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt. Die Datenverarbeitung ist auf die Parkraumbewirtschaftung beschränkt: Berechtigung, Parkdauer, Abrechnung und Klärung von Parkverstößen. Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck. Reguläre Parkvorgänge werden kurzfristig gelöscht. Bei offenen Forderungen oder Parkverstößen dürfen Daten länger gespeichert werden, aber nur solange dies zur Klärung oder Rechtsverfolgung erforderlich ist. Zugriff erhalten nur die Stellen, die ihn für Parkverwaltung, Abrechnung, technische Administration oder Klärung offener Vorgänge benötigen. Eine Nutzung durch Personalbereiche oder Führungskräfte zur Kontrolle ist ausgeschlossen.