Als Stifter*in unterstützen Sie mit Ihrem Vermögen dauerhaft die Arbeit des Evangelischen Johannesstifts und fördern Hilfsangebote für Menschen.
Gutes tun mit einer Stiftung
Als Stifter*in stellen Sie dem Evangelischen Johannesstift ein Vermögen zur Verfügung, das auf Dauer erhalten bleibt. Die Stiftung setzt es für die Hilfe für Menschen ein. Sie handelt nach den christlichen Werten wie Nächstenliebe, Seelsorge, Weltoffenheit und Toleranz.
Mit den Erträgen der Stiftung unterstützen Sie Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder und Jugendliche, alte, kranke und pflegebedürftige Menschen, Bildung, die berufliche Förderung, die Ausbildung von Diakon*innen sowie Seelsorge und kirchliches Leben. Sie können Stifter*in werden mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder einer Stiftung.
Welche Stiftung passt zu mir?
- Die Zustiftung
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Mit einer Zustiftung helfen Sie schnell und unbürokratisch. Sie unterstützen das Evangelische Johannesstift mit einem Geldbetrag, den Sie festlegen. Mit diesem Geldbetrag erhöhen Sie das Stiftungskapital. Auf diese Weise helfen Sie, dass die Stiftung die in ihrem Zweck festgelegten sozialen Aufgaben langfristig fördern kann.
Mit einer Zustiftung in einem unserer Themenfonds unterstützen Sie ein Aufgabenfeld, das Ihnen besonders am Herzen liegt:
- Themenfonds „Hilfe für Kinder und Jugendliche“
- Themenfonds „Hilfe für Menschen mit Behinderung“
- Themenfonds „Hilfe für ältere Menschen“
Die Zustiftung können Sie uns mit einer Überweisung zukommen lassen. Auf dem Überweisungsträger geben Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“ an.
- Der Stiftungsfonds
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Einen Stiftungsfonds gestalten Sie nach ihren Wünschen. Sie legen den Förderzweck fest und den Namen. Mit weiteren Zustiftungen können Sie Ihren Stiftungsfonds wachsen lassen.
- Die eigene Stiftung
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Mit einer eigenen Stiftung können Sie unabhängig vom Evangelischen Johannesstift agieren. Sie erfüllt die Aufgaben, die Sie im Stiftungszweck festlegen. Ihre eigene Stiftung kann eigenes Personal beschäftigen. Sie können eine Treuhand- oder eine rechtfähige Stiftung gründen.
Warum sollte ich eine Stiftung gründen?
Als Stifter*in können Sie mit Ihrem Geld nachhaltig helfen. Sie unterstützen konkrete soziale Projekte in Berlin und Umgebung. Mit einem Stiftungsfonds oder einer eigenen Stiftung mit Ihrem Namen bleiben Sie vielen Menschen auch über ihre Lebenszeit hinaus mit einem guten Vorhaben im Gedächtnis. Der Staat belohnt ihr Engagement mit Steuervorteilen.
Steuervorteile von (Zu-)stiftungen
Im Paragraf 10b im Einkommenssteuergesetz sind Zwecke festgelegt, mit denen Steuerbegünstigungen möglich sind. Nach Absatz 1a, S.1 kann ein*e Steuerpflichtige*r auf Antrag (Zu-)Stiftungen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro als Sonderausgabe abziehen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf zwei Millionen Euro. Das gilt neben dem allgemeinen Spendenabzug und für alle Formen des Stiftens (außer einem Stifter-Darlehen).
Wo finde ich Information und Betreuung?
Unsere Stifter*innen sind Mitglieder des Freundeskreises des Evangelischen Johannesstifts. Wir informieren sie regelmäßig über die geförderten Projekte. Wir begleiten das Engagement unserer Stifter*innen mit persönlicher Beratung und Betreuung. Wir laden sie zu den Festen im Johannesstift ein und ermöglichen den Austausch mit anderen Stifter*innen. In Publikationen nennen wir sie als Förder*innen. Außerdem beraten wir zu den Fragen, die das Leben und das Alter mit sich bringen.
Schreiben Sie uns gern, wenn Sie mehr Informationen oder einen Rückruf wünschen.
Ansprechpartnerin
Karmen
Savor
Geschäftsführerin Fundraising
030 33609-385 karmen.savor@evangelisches-johannesstift.de 030 33609-156